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Antrag / Anfrage / Rede

Sitzungen und Geschäftsordnung des Jugendhilfeausschusses

Sehr

geehrter Herr Oberbürgermeister,

der

Jugendhilfeausschuss nimmt unter den Ausschüssen des Erlanger

Stadtrates eine besondere Position und Funktion ein. Ausschließlich

der JHA gilt zusammen mit der Verwaltung des Jugendamtes als „Teil“

eines Amtes. Nur im JHA finden sich, durch gesetzliche Vorlagen

geregelt, stimmberechtigte Mitglieder, welche nicht dem Stadtrat

angehören. Die Aufgaben des JHA sind bundesgesetzlich festgelegt.

Um

den Informationsaustausch zwischen Jugendamtsverwaltung und den

Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses weiter zu verbessern,

beantragt die ödp-Stadtratsgruppe:

Zu

Beginn der öffentlichen Sitzungen des JHA wird ein Sachgebiet des

Jugendamtes oder (selbstverständlich freiwillig) ein Mitglied des

JHA eine Vorstellung über die Abteilung/das Sachgebiet, oder die

jeweilige

Institution

geben. Dies könnten beispielsweise die Jugendhilfeplanung, die

Erziehungsberatung, Jugendsozialarbeit an Schulen, Soziale Dienste,

offene Jugendsozialarbeit, aber auch der Kinderschutzbund, die freien

Träger der Kinder- und Jugendeinrichtungen, der Stadtjugendring oder

die Polizei sein.

Des

Weiteren sollte im Rahmen einer Ausschuss-Sitzung die „zuständige“

Geschäftsordnung aufgelegt, und durchgegangen werden. Die

„Geschäftsordnung des Jugendwohlfahrtsausschusses“ gilt in der

„aktuellen“ Fassung wohl seit dem 8. Juni 1966. Selbst wenn es

keiner Aktualisierung bedarf, wäre es sicherlich für einige

Ausschussmitglieder wichtig, zusammen mit der Verwaltung die

Geschäftsordnung durch zu gehen.

Mit

freundlichen Grüßen!

gez.

Frank Höppel

ehrenamtlicher

Stadtrat

 

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