Antrag / Anfrage / Rede
Sitzungen und Geschäftsordnung des Jugendhilfeausschusses
Sehr
geehrter Herr Oberbürgermeister,
der
Jugendhilfeausschuss nimmt unter den Ausschüssen des Erlanger
Stadtrates eine besondere Position und Funktion ein. Ausschließlich
der JHA gilt zusammen mit der Verwaltung des Jugendamtes als „Teil“
eines Amtes. Nur im JHA finden sich, durch gesetzliche Vorlagen
geregelt, stimmberechtigte Mitglieder, welche nicht dem Stadtrat
angehören. Die Aufgaben des JHA sind bundesgesetzlich festgelegt.
Um
den Informationsaustausch zwischen Jugendamtsverwaltung und den
Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses weiter zu verbessern,
beantragt die ödp-Stadtratsgruppe:
Zu
Beginn der öffentlichen Sitzungen des JHA wird ein Sachgebiet des
Jugendamtes oder (selbstverständlich freiwillig) ein Mitglied des
JHA eine Vorstellung über die Abteilung/das Sachgebiet, oder die
jeweilige
Institution
geben. Dies könnten beispielsweise die Jugendhilfeplanung, die
Erziehungsberatung, Jugendsozialarbeit an Schulen, Soziale Dienste,
offene Jugendsozialarbeit, aber auch der Kinderschutzbund, die freien
Träger der Kinder- und Jugendeinrichtungen, der Stadtjugendring oder
die Polizei sein.
Des
Weiteren sollte im Rahmen einer Ausschuss-Sitzung die „zuständige“
Geschäftsordnung aufgelegt, und durchgegangen werden. Die
„Geschäftsordnung des Jugendwohlfahrtsausschusses“ gilt in der
„aktuellen“ Fassung wohl seit dem 8. Juni 1966. Selbst wenn es
keiner Aktualisierung bedarf, wäre es sicherlich für einige
Ausschussmitglieder wichtig, zusammen mit der Verwaltung die
Geschäftsordnung durch zu gehen.
Mit
freundlichen Grüßen!
gez.
Frank Höppel
ehrenamtlicher
Stadtrat