Antrag / Anfrage / Rede
ÖDP-Dringlichkeitsantrag zur Stadtratssitzung am 19. Januar 2017
Kein Haushaltsansatz für die Landesgartenschau; Konkrete Darstellung der finanziellen Mittel für die LGS-Informationskampagne/ Öffentlichkeitsarbeit; Abklärung der Fördermittel für die Landesgartenschau Erlangen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
inzwischen hat die "Bürgerinitiative gegen die Landesgartenschau Erlangen" ca. 6300 Stimmen gesammelt. Das sind - selbst wenn man davon ausgeht, dass 10% der Unterschriften ungültig sein könnten - sehr viel mehr, als für einen Bürgerentscheid benötigt werden.
Man startete am 16. November 2016 und nach nicht einmal zwei Monaten - und dazwischen waren sogar die ruhigeren Weihnachtsferien - hatte die Bürgerinitiative das erforderliche Quorum erreicht. Und es gehen tagtäglich weitere Stimmen bei der Bürgerinitiative ein. Die Resonanz aus der Bevölkerung ist enorm. Es ist deutlich erkennbar, dass die Erlanger Bürgerinnen und Bürger das Vorhaben "Landesgartenschau in Erlangen" ganz anders und wohl auch realistischer einschätzen als die Stadträte der "Ampel" (SPD-, Grünen- und FDP- Fraktion) sowie der CSU und dieses Vorhaben ablehnen.
Aus diesem Anlass beantragen wir mit unserem Dringlichkeitsantrag zur Stadtratssitzung am 19. Januar 2017, dass ...
- ... die vorgesehenen Personalstellen und das Sachkostenbudget für die Planung der Landesgartenschau umgehend aus dem Haushaltsansatz für 2017 gestrichen und somit nicht beschlossen werden. Diese Stellen sollen auf keinen Fall nach einer möglichen Genehmigung des Haushalts 2017 durch die Bezirksregierung geschaffen werden.
- ... die finanziellen Mittel und insbesondere auch die Personalressourcen, die von der Stadtverwaltung und dem Oberbürgermeister im Zusammenhang mit der "Informationskampagne" resp. der Öffentlichkeitsarbeit bisher und nun im Rahmen des anstehenden Bürgerentscheids eingesetzt werden, den Erlanger Bürgerinnen und Bürgern und dem Erlanger Stadtrat zeitnah transparent gemacht und beziffert werden;
Gibt es dafür einen maximalen Betrag bzw. einen maximalen Personalstunden- Umfang, die die Stadt für diesen Bürgerentscheid einsetzen darf? Wenn ja, wie hoch ist dieser Betrag? Überschreitet die Stadtverwaltung dafür den Betrag von 5000€ und ist dies somit möglicherweise Haushalts-relevant ? - ... die Stadtverwaltung und der Oberbürgermeister beim zuständigen Staatsministerium anfragen, ob die Zuschussmittel in Höhe von wohl 3,6 Mio. € überhaupt sicher sind. Wenn man die Vermerke des Obersten Rechnungshofs "TNR.22 Intransparentes Förderverfahren bei Gartenschauen" liest, kommen uns erhebliche Zweifel, ob diese Zuschüsse überhaupt an die Stadt Erlangen ausgezahlt werden (können). Hier ist eine verbindliche Aussage des zuständigen Staatsministeriums auch im Hinblick des durchzuführenden Bürgerentscheids in Erlangen sehr wichtig.
Zudem sollen die zuständigen Vertreter der Stadtverwaltung erklären, inwiefern trotz dieser sehr kritischen Aussagen des Bayerischen Obersten Rechnungshofes alle Förderkriterien von der Stadt Erlangen erfüllt werden und ob dann auch in vollem Umfang mit den Fördermitteln zu rechnen ist.
Mit besten Grüßen
Barbara Grille und Frank Höppel,
ehrenamtliche Stadträte