Pressemitteilung
Suttner: "Das Innenministerium stellt die Bayerische Verfassung in einen Widerspruch zum Grundgesetz!"
ödp kritisiert Ablehnung des Mindestlohn-Volksbegehrens
"Wir hoffen jetzt auf eine korrigierende Entscheidung des bayerischen Verfassungsgerichtshofs, auch wenn uns dieser in der Vergangenheit schon desöfteren desillusioniert hat", sagte ödp-Landesvorsitzender Bernhard Suttner: "Das Volksbegehren ist lediglich eine kreative und gelungene Umsetzung eines seit Jahrzehnten bestehenden Auftrags der Bayerischen Verfassung (Art. 169 BV). Wenn das Innenministerium dies für grundgesetzwidrig hält, stellt es die gesamte Bayerische Verfassung in einen Widerspruch zum Grundgesetz. Diese Behauptung muss vom Tisch", fordert Bernhard Suttner.
Mit dem Volksbegehren könne vor allem auch das ethische Bewusstsein für die "Würde der arbeitenden Menschen" gestärkt werden, meint Suttner: "Die Bayerische Verfassung ist eine Kampfansage an den Neoliberalismus und muss endlich wieder ernster genommen werden."
Rückfragen beantwortet Ihnen gerne die Landesgeschäftsstelle unter
Presseservice@oedp-bayern.de
oder Tel. (0851) 93 11 31, Fax 93 11 92.