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Pressemitteilung

Ein kompromissloses Nichtraucherschutzgesetz hätte in Karlsruhe Bestätigung erfahren!

ödp Bayern:

Nach Ansicht des bayerischen ödp-Landesvorsitzenden Bernhard Suttner hat das Bundesverfassungsgericht vor allem gegen die „Schlupflöcher-Gesetze“ zum angeblichen Nichtraucherschutz entschieden. Die Landesgesetze seien wegen ihrer Verstöße gegen den Gleichheitssatz für verfassungswidrig erklärt worden. Suttner fordert vom neuen Landtag einen neuen Vorstoß für eine echtes Rauchverbot in bayerischen Gaststätten nach italienischem Muster: „Die absurde Regelungen, wonach ein Wirt seine Gaststätte beliebig und sogar nur stunden- oder tageweise zu einem angeblich als geschlossene Gesellschaft laufenden Raucherclub erklären kann, muss fallen. Wir brauchen für den Gesundheitsschutz der Angestellten und der Gäste, aber auch zur Chancengleichheit für die gutwilligen Gastronomen ein eindeutiges kompromissloses Rauchverbot.“

 

Der ödp-Vorsitzende hat sich schon vor Monaten mit einer eigenen Argumentation der Popularklage diverser Nichtraucherinitiativen beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof angeschlossen. „Ich bin nun sehr gespannt, wie sich das Bayerische Verfassungsgericht verhalten wird. Eine weitere Niederlage der angeblich so perfekt arbeitenden CSU-Fraktion samt Staatsregierung zeichnet sich ab!“

 

Rückfragen beantwortet Ihnen gerne die Landesgeschäftsstelle unter

Presseservice@oedp-bayern.de

oder Tel. (0851) 93 11 31, Fax 93 11 92.

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