Pressemitteilung
Defizite in der Merkfähigkeit führen zu Untauglichkeit
ödp Bayern zur BayerbLB:
Dasselbe gilt für „enge Mitarbeiter Hubers“ (SZ), die ebenfalls während ihres Dienstes Schaden an ihrer Merkfähigkeit genommen haben.
„Der Dienstherr muss schon seiner Fürsorgepflicht wegen dafür sorgen, dass diese Personen, bei denen während oder aufgrund ihrer Arbeit Defizite auftreten, die zu Untauglichkeit führen, aus dem Dienst entfernt werden.“ sagt Bernhard Suttner.
Dasselbe, so der ödp-Landeschef weiter, gelte gleichermaßen für den Dienstherrn selbst.
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