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Pressemitteilung

Das Stöhnen der Städte über das Nichtraucherschutzgesetz ist berechtigt

ödp Bayern

Auch nach dem gestern ergangenen Karlsruher Urteil hofft der ödp-Landesvorsitzende Bernhard Suttner auf eine klärende Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshof zum Nichtraucherschutz in Gaststätten: „Das Bundesverfassungsgericht hat Anforderungen an die Strukturen der Raucherclubs formuliert und damit eine Großteil der bayerischen Fakten ins Zwielicht gestellt“ meint der ödp-Politiker, der mit einem eigenen Antrag zum Nichtraucherschutz an den Bayerischen Verfassungsgerichtshof herangetreten ist. Die ständigen Klagen der Kommunen über die faktische Unmöglichkeit, das Gesetz zu vollziehen, bestätigen Suttners Argumentation: „Dieses Gesetz verletzt das Rechtsstaatsprinzip, weil es in wichtigen Aspekten unklar ist und zu seiner Umgehung geradezu anleitet.“ Der ödp-Politiker hofft auf eine Aussage des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes, die alle Umgehungsmöglichkeiten abstellt und aus dem "schein-radikalen Schlupflochgesetz des Freistaates ein durchsetzbares Rauchv!

erbot macht".

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